Kooperationsvertrag nach § 119b Abs. 1 SGB V entsprechend der Vereinbarung nach § 119b Abs. 2 SGB V zur Förderung der kooperativen und koordinierten ärztlichen und pflegerischen Versorgung in stationären Pflegeheimen (Anlage 27 zum Bundesmantelvertrag):
Kooperationsvereinbarung für den koordinierenden Vertragsarzt gemäß einem Kooperationsvertrag nach § 119b SGB V (Anlage 27 zum Bundesmantelvertrag)
Auch in der Presse nimmt das Thema Heimversorgung einen immer größeren Stellenwert ein – anbei das Interview „Heimversorgung lohnt sich“, das unser Vorsitzender Dr. Matthias Berndt gemeinsam mit Dr. Jörg Berling, dem stellvertretenden Vorsitzenden der KVN, für das Niedersächsische Ärzteblatt geführt hat.
„Hausarzt-NäPa darf nur Besuche im Pflegeheim machen“ – unter diesem Titel hat unser Verbandsorgan DER HAUSARZT, Ausgabe 16, den Artikel von Dr. Gerd W. Zimmermann, seit 1979 als niedergelassener Allgemeinarzt in Hofheim/Taunus tätig und Mitglied im Deutschen Hausärzteverband, dazu veröffentlicht.
zum Artikel Hausarzt-NäPA darf nur Besuche im Heim machen
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