Entsprechend ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung (PatRechteG) bieten die TK und die Hausärzteverbände Niedersachsen und Braunschweig e.V. den Versicherten der TK gemeinsam eine besondere hausärztliche (hausarztzentrierte) Versorgung („HzV“) an. Die Vertragsparteien steuern den HzV-Vertrag mit dem Ziel, die Qualität der Versorgung zu verbessern und Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen.
Lesen Sie auch die informative Sonderbeilage "Der Hausarzt" Februar / März 2015: Stärken Sie Ihre Praxis durch HzV
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